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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland ist bemüht, seine Homepage im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bzsnf.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Hauptmenü mit den Menüpunkten

  1. Aktuelles
  2. Dokumente
  3. Termine
  4. Ausbaugebiete
  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung von Erläuterungen in Gebärdensprache stellt für den Breitband-Zweckverband eine unverhältnismäßige Belastung dar. 
  • PDF-Dateien und sämtliche anderen Drucksachen sind nicht barrierefrei zugänglich. Grund ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Alternativtexte zu Bildern sind noch nicht vorhanden.
  • Bei Bedienelementen fehlen beschreibende Elemente.
  • Karten und Pläne: Momentan gibt es leider keine technische Möglichkeit, Stadtpläne und sonstige Karten barrierefrei darzustellen.
  • Bereits eingestellte Inhalte und Formulare  werden nach und nach durch barrierefreie Inhalte zu ersetzt, sofern dies im Einzelfall keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.03.2024 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf dem Prüfbericht gem. § 3 der Landesverordnung (BfWebV SH) vom 04.03.2024, geprüft durch Detlev Fischer, DIAS GmbH. Die Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2024 überprüft. 

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns per Post, Telefon oder E-Mail auf. 

Amt Eiderstedt
Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland
Welter Str. 1
25836 Garding

Telefon: +49 4862 1000 0
Fax: +49 4862 1000 555

E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de

Beschwerdeverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de